Forderungen der Hörer_innenversammlung
Folgender Forderungskatalog wurde im Rahmen einer von der Hörer_innenversammlung eingerichteten Arbeitsgruppe erstellt und bei der Institutsversammlung am 2.4 präsentiert
In Anbetracht, dass die Beschränkung des Zugangs zu Universitätsstudien kein Mittel zur Verbesserung der Studienbedingungen ist und in Anbetracht der momentanen Verhältnisse die an der Politikwissenschaft herrschen, stellen die Studierenden der Politikwissenschaft folgenden Forderungskatalog auf. Dieser Katalog ist weder eine taxative Aufzählung, noch eine Ansammlung voneinander isolierter Einzelforderungen, jedoch kann unserer Ansicht nach nur eine umfassende Verwirklichung der hier formulierten Forderungen ein sinnvolles Studium der Politikwissenschaft verwirklichen.
Aufstockung der finanziellen Mittel der Institute und der Studienprogrammleitung
Die finanziellen Mittel des Instituts für Politikwissenschaft müssen derart aufgestockt werden, dass die folgenden Forderungen erfüllt werden können:
Strukturell-organisatorische Forderungen
- Lehrveranstaltungen müssen in einer Zahl angeboten werden, welche es grundsätzlich erlaubt, das Studium in der in den Studienplänen vorgesehenen Mindeststudiendauer zu absolvieren.
- Lehrveranstaltungen müssen in einer Zahl angeboten werden, die es garantiert, dass jede_r Studierende_r in jedem Semester die durch den Studienplan vorgeschriebene Anzahl von Lehrveranstaltungen besuchen kann. Sollte es für ein bestimmtes Modul zu wenige Lehrveranstaltungen geben, so müssen zusätzliche Kurse dafür angeboten werden.
- Lehrveranstaltungen müssen derart angeboten werden, dass es möglich ist, zwischen den im Studienplan vorgeschriebenen Spezialisierungsmodulen frei wählen zu können und allenfalls eine akademische Abschlussarbeit in einem frei gewählten Spezialisierungsmodul zu schreiben.
- Das vollständige Lehrangebot für alle Studienpläne muss in jedem Semester angeboten werden.
- Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen müssen in einer Zahl angeboten werden, welche es grundsätzlich ermöglicht, in Gruppen von maximal 30 Personen zu lehren und zu lernen.
Bewältigung des akuten Mangels an Lehrveranstaltungen:
- Noch in diesem Semester sollen zusätzliche Blocklehrveranstaltungen in den besonders relevanten Gebieten (Methoden, Grund-/Lektürekurse) angeboten werden. Kompaktkurse in der vorlesungsfreien Zeit können dabei allenfalls eine Ergänzung des Lehrangebots darstellen und dürfen nicht zum Ersatz für unter dem Semester nicht ausreichend angebotene Lehrveranstaltungstypen werden.
Institutsbezogene Forderungen
- Das wissenschaftliche Personal, das dauerhaft an den Instituten beschäftigt ist, muss spätestens ab dem Sommersemester 2010 drastisch aufgestockt werden. Diese Aufstockung hat in allen Funktionsgruppen (Professor_innen, Dozent_innen, wissenschaftliche Mitarbeiter_innen, Studienassistent_innen) zu geschehen.
- Dabei ist insbesondere Augenmerk auf aktive Frauenförderung zu legen, insbesondere auch durch die Einrichtung einer permanenten Professur für feministische Theorien.
- Die der Politikwissenschaft zugeordneten Institute benötigen einen massiven Ausbau der räumlichen Ressourcen. Dies betrifft sowohl das Angebot an Arbeitsmöglichkeiten für die Lehre, Forschung und Studierende, sowie das Angebot an den für das Institut zur Verfügung stehenden Hörsälen und Seminarräumen.
Forderungen bezüglich der aktuellen Studienbedingungen
Inhaltliche und organisatorische Forderungen
- Es muss ein ausreichendes Angebot an digitalisierten Ressourcen zur Begleitung von Lehrveranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören beispielsweise das Bereitstellen von Video- bzw. Audiomitschnitten von Vorlesungen, sowie Vorlesungsfolien und Readertexten in digitalisierter Form. Dass mittels Online-Angeboten fehlende Ressourcen in der „realen“ Lehre kompensiert werden, ist dabei klar abzulehnen.
- Um den zentralen Stellenwert von Frauen- und Geschlechterforschung für die Politikwissenschaft zu untermauern, ist eine einführende Vorlesung in feministiche Theorien regelmäßig anzubieten.
- Da insbesondere bei den Sozialwissenschaften die Förderung von kritischen Einsichten in gesellschaftliche Prozesse oberste Priorität haben sollte, sind Multiple-Choice-Prüfungen abzulehnen.
Anrechnung von Lehrveranstaltungen
- Die sogenannte „Übergangsregelung für Erweiterungscurricula“ muss unbefristet verlängert werden, um Bachelorstudierenden die freie Wahl ihrer Spezialisierungs- und Vertiefungsmöglichkeiten zu gewährleisten.
- Es muss die Möglichkeit bestehen, sich politikwissenschaftliche Lehrveranstaltungen oder Lehrveranstaltungen eines Zweitstudiums im Rahmen der Erweiterungscurricula anrechnen lassen zu können.
- Generell muss ein Leitfaden, welcher die unkomplizierte Anrechnung von Lehrveranstaltungen erleichtert und eine Orientierungshilfe für die LV-Anrechnung darstellen soll, veröffentlicht werden.
Akademische Abschlussarbeiten
- Es muss dringend klar geregelt werden, wer eine akademische Abschlussarbeit (Bachelor-, Master-, Diplomarbeit) betreuen darf und wie dies zu geschehen hat.
- Dabei ist durch ein ausreichendes Lehrveranstaltungsangebot zu gewährleisten, dass Studierende ihre Abschlussarbeit zu einem möglichst frei wählbaren, politikwissenschaftlichen Thema schreiben können.
- Eine intensive Betreuung muss möglich sein: Das bedeutet, dass Betreuer_innen dementsprechend auch adäquat vergütet werden müssen.
Semestergestaltung
- Um Studierenden mehr Planungssicherheit bei der Semestergestaltung zu geben, muss das Lehrveranstaltungsangebot für die kommenden Semester frühestmöglich, jedoch spätestens bis eine Woche vor Beginn der Anmeldephase, im Vorlesungsverzeichnis bekanntgegeben werden. Dazu gehören insbesondere Zeitpunkt und Ort der Lehrveranstaltungen, ein weitgehend kompletter, inhaltlicher Überblick wie auch alle formellen Anforderungen für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung.
- Die Anmeldung für Lehrveranstaltungen soll nach den an anderen Studienrichtungen üblichen Fristen (bedeutet: eine Woche vorverlegt) gestaltet werden und durch ein Präferenzsystem statt eines Punktesystems realisiert sein. Der Quellcode des Anmeldesystems muss im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Vergabe von Plätzen offen zugänglich sein. Erstsemestrigen muss es trotzdem noch möglich sein, sich während der Informationsveranstaltung für das Proseminar „Methoden und Elemente des politikwissenschaftlichen Denkens und Arbeitens“ anzumelden.
Bedarfserhebung
- Um das Ausmaß an zusätzlichen finanziellen Mitteln für die Umsetzung der hier aufgestellten Forderungen festzustellen, muss eine Bedarfserhebung durch die Studienkonferenz durchgeführt und veröffentlicht werden. Dabei sind insbesondere die Zahl der Studierenden sowie die hier genannten Forderungen zu beachten.
- Diese Bedarfserhebung soll als Grundlage für konkrete Forderungen nach zusätzlichen finanziellen Mitteln an das Rektorat und das Ministerium dienen. Im Rahmen einer weiteren Institutsvollversammlung wird eine öffentliche Stellungnahme zur Bedarfserhebung von Seiten des Ministeriums und des Rektorats verlangt. Den durch die Bedarfserhebung festgestellten, notwendigen finanziellen Mitteln muss bei der Festlegung der Leistungsvereinbarungen, sowie in weiterer Folge der Zielvereinbarungen mit den entsprechenden Organisationseinheiten Rechnung getragen werden. Dabei müssen die im Sinne der Bedarfserhebung zur Verfügung gestellten Mittel, zusätzlich vonseiten des Ministerium bereitgestellt werden. Ein ausspielen einzelner Studienrichtungen gegeneinander wird vehement abgelehnt.
Mitbestimmung der Studierenden in Angelegenheiten der Lehre und der Organisation
Studierenden muss die Möglichkeit der gleichberechtigten Mitbestimmung (Semiparität) in allen das Studium bzw. die Universität betreffenden Fragen gewährleistet werden. In diesem Sinne sind sowohl Universitätsgesetz, als auch der Organisationsplan der Universität Wien zu novellieren: Der Universitätsrat soll, bei Übertragung seiner Kompetenzen an den Senat, abgeschafft werden; außerdem sollen den jeweils zuständigen Kollegialorganen effektive Kontroll- und Weisungsrechte über die Entscheidungen monokratischer Organe (Rektor_in, Dekan_in, Studienprogrammleiter_in) eingeräumt werden.
Einbindung in die Lehre
- Um besonders Studienanfänger_innen zu unterstützen, sowie um mehr Einbindung der Studierenden in die Lehre zu gewährleisten, sollen zu den entsprechenden Vorlesungen der Studieneingangsphase Tutorien angeboten und durch die SPL/das Rektorat finanziert werden.
Einbindung in die Organisation
- Um einen Raum zur Information über Studien- und Institutsangelegenheiten für alle der Politikwissenschaft zugehörenden Universitätsangehörigen zu etablieren, sowie eine Diskussion über aktuelle Probleme so offen und transparent wie möglich zu gestalten, muss mindestens einmal pro Semester von der Studienprogrammleitung eine Vollversammlung der Politikwissenschaft einberufen werden.
Freier Zugang
- Um den offenen Zugang zu Bachelor-, Master-, und PhD-Studien zu gewährleisten und auszubauen, müssen in der anstehenden Novelle des Universitätsgesetzes die §§ 54 Abs. 7, 124b UG2002 ersatzlos gestrichen werden.